
Als Paar mit dem richtigen Kreuzchen weniger Steuer zahlen.
Für Sie haben wir ein paar Ratschläge zusammengestellt, damit Sie entscheiden können; lieber gemeinsame oder doch getrennte Veranlagung.
Jedes Jahr aufs Neue steht es Paaren frei, ob Sie lieber separat oder doch gemeinsam veranlagt werden möchten. Diese Wahl sollte spezifisch entschieden werden, denn bei Einmal-Effekten wie z.B. einer Abfindung ist eine getrennte Veranlagung mehr als lohnend.
Gründe dafür können sein, dass der Partner beachtlich hohe finanzielle Belastung (gesundheitliche Komplikationen) oder nicht reguläre Einnahmen hat. Durch eine Trennung der Veranlagung können Freibeträge einzeln besser genutzt werden und das bringt geringere Steuersätze und somit auch niedrigere Steuern.
Obwohl es für Paare meist am besten ist, gemeinsam veranlagt zu sein, sollten Sie sich kurz vor der Rente mit einer separaten Veranlagung auseinandersetzen.
Separierte Veranlagungen sind auch dann von Vorteil, wenn der Partner Arbeitslosen- oder Krankengeld in Anspruch nimmt. Sogleich die Leistung steuerfrei ist, erhöht es den Steuersatz des Partners.
Selbst ist der Mann oder auch die Frau, denn das Finanzamt prüft nicht welche Veranlagung für den Steuerzahler günstiger ist. Daher ist es wichtig, sich selbst einen Überblick zu verschaffen und gegebenenfalls das Kreuzchen auf getrennt zu setzen.
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