
Willkommen auf unserem Portal für Verbraucherrechte. Heute behandeln wir ein Thema aus dem Bereich des Steuerrechts im Alter. Thematik Steuererklärung im Alter. Lohnt sich der Aufwand?
Haben Sie schon darüber nachgedacht, in der Rente vom Absetzen verschiedener Kosten Gebrauch zu machen?
Wie wichtig es ist, sich ausführlich über Details zu informieren und diese Information anzuwenden, damit Ihnen von der Rente nichts verloren geht, zeigen Wir Ihnen hier.
Ist es Plicht als Rentner eine Steuererklärung abzugeben? Die Antwort ist ja, denn es gilt, das auch ohne anschließende Steuerzahlung, jeder Rentner eine Erklärung abgeben muss.
Kleiner Tipp: Kreuzen Sie in der Steuererklärung das Günstiger-Prüfung Kästchen an, kontrolliert das Finanzamt von sich aus welche Versteuerung für Sie günstiger ist.
Sowohl Rentenberater als auch Steuerberater können unter dem Punkt Werbungskosten abgesetzt werden.
Beachten Sie ebenso die Möglichkeit die Sonderausgaben abzusetzen. Auch hier gilt es den Freibetrag im Blick zu halten, da nicht nur Spenden und private Versicherungen, sondern auch u.a. Haft- und Unfall-Policen in diese Kategorie fallen.
Achtung: Diese Angaben lohnen und rechnen sich für Sie lediglich, wenn die Kosten über dem Pauschalbetrag liegen.
Eine chronischer Erkrankung sollte unbedingt überprüft und dokumentiert werden, denn bei einem offiziellen Grad der Behinderung kann auch hier ein Pauschalbetrag eingefordert werden
Selbst Kosten für überdurchschnittliche Belastungen können, bei positivem Ausgang, geltend gemacht werden. Das kann nicht nur Krankheit oder Pflege umfassen, sondern gegebenenfalls auch die Betreuung von beispielsweise Enkeln. Ebenso haushälterische Tätigkeiten zählen dazu.
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